Ergebnis Volksbefragung

Das Ergebnis der Volksbefragung

Das Ergebnis der Volksbefragung steht fest - es wurden insgesamt 1.828 Stimmen abgegeben. Davon waren 10 Stimmzettel ungültig. Die Entscheidung ist für die Errichtung der Windkrafträder gefallen, 1.165 Stimmen haben sich für die Errichtung ausgesprochen, 653 Stimmen dagegen.

Wir bedanken uns bei allen UnterstützerInnen nochmals für ihr Engagement für den Lebensraum Trumau und möchten  gleichzeitig betonen, dass wir dieses Ergebnis selbstverständlich akzeptieren.

Wir werden den gesamten weiteren Verlauf des Prozesses jedoch beobachten und natürlich unsere aktive Informationspolitik fortsetzen.

Das amtliche Ergebnis der Volksbefragung können Sie sich durch Klick auf das nebenstehende Bild vergrößert anzeigen lassen.

Nähere Infos zur Volksbefragung

Kundmachung Volksbefragung

Ein wichtiger Schritt ist getan: die Volksbefragung kommt.

Wann: 27. Juli 2014 in der Zeit von 07:30 bis 15:00 Uhr

In den nächsten Tagen werden Sie von der Gemeinde die WählerInnenverständigungskarte bekommen.

Sollten Sie zum Zeitpunkt der Volksbefragung auf Urlaub sein, so nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Den Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte können Sie hier Download: Antrag Ausstellung Wahlkarte

Klicken Sie auf das Bild rechts um eine vergrößerte Version der offiziellen Kundmachung anzuzeigen.

Die Fragestellung lautet wie folgt:

Soll durch eine Festlegung der Widmung durch den Gemeinderat im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Trumau:

  • die Errichtung von maximal 8 Windkraftanlagen im östlichen Gemeindegebiet entlang der Ostautobahn Richtung Ebreichsdorf/Moosbrunn ermöglicht werden? Es würden dabei weniger und niedrigere Windräder als ursprünglich geplant mit einem Mindestabstand von 1.800 Metern zum bewohnten Gebiet errichtet werden?
  • Die Forderung der Initiative "Pro Lebensraum" nach einem Mindestabstand für Windkraftanlagen von 3.000 Metern zum bewohnten Gebiet (der gesetzliche Mindestabstand zu gewidmentem Wohnbauland und Bauland-Sondergebiet mit erhöhtem Schutzanspruch beträgt 1.200 Meter) umgesetzt werden, womit die Gemeinde auf jede Nutzung der Windenergie als erneuerbare Energiequelle auf Trumauer Gemeindegebiet verzichtet?

Nehmen Sie Ihr Recht zur Mitbestimmung wahr!
Für die Erhaltung unserer Lebensqualität!